Gemäss Dekret 35/2016 vom 23. Juni zum Gesetz über die Besteuerung von touristischen Aufenthalten und zur Förderung der Nachhaltigkeit im Tourismus erhebt die die Steuerbehörde die Steuer auf touristische Nutzung von Wohnraum ab dem Zeitpunkt und anhand der Informationen der Anmeldung, die zu diesem Zweck zu erfolgen hat.

Die Steuerbehörde wird Ihnen in den kommenden Tagen per Post entsprechende Informationen und einem Zugangscode sowie die Zahlungsaufforderung zusenden.
Sie haben dann bis zum 30. Juni 2017 Zeit, der Zahlungsaufforderung folgendermassen nachzukommen :

1) Online
– Über das Onlinebanking einiger spanischer Kreditinstitute (die mit der Finanzbehörde in dieser Hinsicht kollaborieren).
– Per Kreditkarte

2) Mit dem Zahlschein, den man Ihnen mit der Benachrichtigung zusendet. Dieser muss dann ausgedruckt bei einem der folgenden Kreditinstitute vorgelegt und die Zahlung veranlasst werden: Caixabank, Banc Mare Nostrum, Banca March, Banc Santander, Banc Popular, Banc Sabadell, Cajamar-Caixa Rural, Deutsche Bank, BBVA, Bankia, Targobank, Colonya, Caixa de Pollença, Ibercaja
Sie haben ausserdem die Möglichkeit, per Dauerauftrag die Zahlung für die kommenden Jahre automatisch zu veranlassen.

Gern sind wir Ihnen bei der Zahlungsabwicklung der Touristensteuer behilflich. Sollten Sie dies wünschen, so setzten Sie sich bitte rechtzeitig nach Erhalt, in jedem Fall vor dem der o.g. Unterlagen 30. Juni 2017 mit uns in Verbindung. Bitte melden Sie sich auch, wenn Ihnen die Informationen nicht automatisch zugehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.