Dieses Thema spielt seit jeher bei Scheidungsverfahren und Scheidungsvereinbarungen eine Rolle, wurde aber erst seit dem Inkrafttreten des letzten Tierschutzgesetzes speziell geregelt. 

Was versteht man im o.g. Gesetz als Haustier? 

Im Prinzip fallen hierunter nur Katzen, Hunde und einige Nagetiere, allerdings hindert uns nichts daran, die Sorge für ein jedwedes Tier, welches im Haushalt lebt, in einer Scheidungsvereinbarung zu regeln oder für selbiges in einem Scheidungsverfahren zu kämpfen.

Wie wird entschieden, wer das Tier bekommt oder wie Besuche geregelt werden? 

Das Haustierregister erlaubt lediglich die Eintragung eines einzigen Besitzers, was in der Regel nicht der Realität entspricht, sind doch heutzutage Haustiere vielmehr fester Bestandteil der ganzen Familie. Daher müssen die Richter die Situation individuell prüfen und sehen, welche Beziehungen zwischen den verschiedenen Familienmitgliedern und dem Tier bestanden, wer sich am meisten/besten um es gekümmert hat oder wer nach der Scheidung die besten Bedingungen für das Tier bieten kann (Haus, Garten, Zeit…) usw. Außerdem sollte die Sorgerechtsregelung für die minderjährigen Kinder (falls vorhanden) mit der für das Tier in Einklang gebracht werden, damit die Kinder, falls eine enge Bindung zu dem Tier besteht, durch eine Trennung nicht noch weiterem unnötigem emotionalen Stress ausgesetzt sind. 

Schließlich ist es wichtig zu wissen, dass selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der das Sorgerecht und die Besuche der Tiere in der Trennungs- Vereinbarung geregelt sind, der Richter immer prüfen muss, ob die getroffenen Vereinbarungen Mensch oder Tier schaden.