Fachgebiete – International – Besteuerung von nicht-ortsansässigen Personen
Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Steuerberater liegt ohne Zweifel auf der Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen, den so genannten Nicht-Residenten und dem internationalen Steuerrecht. Damit tragen wir der internationalen Bevölkerungsstruktur der Balearen Rechnung.
Unser Team bildet sich in diesem Gebiet ständig weiter und ist spezialisiert unter anderem in folgenden Bereichen:
- Steuererklärungen für nicht-ortsansässige Personen.
- Doppelbesteuerungsabkommen.
- übereinkommen und Verträge in steuerlicher Hinsicht mit anderen Ländern.
- jedwede andere steuerliche Verpflichtungen für nicht-ortsansässige Personen.
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Wir verfügen über ein mehrsprachiges Team welches Sie in Ihrer Sprache betreut.
Neuigkeiten
Das neue „Anti-Squatting-Gesetz“ beschleunigt Anzeigen und Räumungen auf höchstens 15 Tage
Hausbesetzungen können dank des neuen Organgesetzes 1/2025 nun unmittelbar gemeldet und umgehend beendet werden. Im Januar wurde das Organgesetz 1/2025 über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des öffentlichen Justizwesens verabschiedet, das am 3. April in [...]
Große Vermieter und Räumungsklagen: Was hat sich geändert?
Das spanische Gesetz 12/2023 zum Recht auf menschenwürdiges Wohnen hat mehrere Änderungen eingeführt, darunter auch das Konzept des „Großen Vermieters“. Was ist ein Großer Vermieter? Ein „Großer Vermieter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die [...]