running businessman and damocles sword

 

Nach dem Gesetzgebungswust der letzen Tage des vergangenen Jahres ist es nun an der Zeit, die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen genauer unter die Lupe zu nehmen, besonderes Augenmerk wird darauf zu legen sein, welche Folgen die Erhöhung der Sozialversicherungsabgaben auf die Lohnnebenkosten bereits ab dem Monat Januar haben wird. Nur die konkrete Kenntnis darüber gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um die bedeutenden Mehrbelastung in ertragbaren Grenzen zu halten.

Im Folgenden werden wir versuchen, anhand von praktischen Beispielen Licht ins Dunkel zu bringen:

Bestandteile des Gehalts, welche jetzt sozialversicherungspflichtig sind
Ab Januar werden einige besondere Zuwendungen / geltwerte Vorteile sozialversicherungspflichtig. Dazu gehören:

1. Fahrtkostenpauschale
2. Zahlungen an private Rentenversicherungen
3. kostenlose oder günstigere Firmenanteile
4. Verpflegungspauschale
5. firmeninterne Kinderbetreuung
6. medizinische Zusatzversicherungen oder Haftpflichtversicherungen
7. Kilometergeld und Diäten bei Dienstwegen ausserhalb der Gemeinde des Arbeitsplatzes

Sollten bei den Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens diese Gehaltsbestandteile erscheinen, so müssen Sie wissen, dass die Lohnnebenkosten ab dem Monat Januar signifikant ansteigen werden. Besonders die Fahrtkostenpauschale, welche auf den Balearen gemäss den Tarifverträgen im Einzelhandel, in der Hostellerie, in der Baubranche, etc. wird hoch zu Buche schlagen, im Hotelgewerbe pro Vollzeit beschäftigtem Angestelltem mit 32 € im Monat, im Einzelhandel, Bau, in der medizinischen Versorgung mit ca. 18 €.

In einigen Branchen war ausserdem üblich, die Kosten einer privaten Krankenversicherungen für die Angestellten und deren Familienangehörige zu übernehmen, diese Kosten waren dann bis 500 € nicht sozialversicherungspflichtig. Dies ändert sich nun ebenfalls, sollten diese Kosten nun weiterhin vom Arbeitgeber übernommen werden, so muss der Arbeitnehmer in Zukunft ca. 14 € an Sozialversicherungsabgaben dafür zahlen. Nichts desto trotz ist die Zahlung von privaten Krankenversicherungen auch jetzt noch eine gute Option, da der Arbeitgeber darauf keine Einkommensteuer zu zahlen hat und der Arbeitgeber diese Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen kann.

Nicht nur die Arbeitgeber werden die höheren Beitragszahlungen an die Sozialversicherung zu spüren bekommen. Auch die Arbeitnehmer werden feststellen, dass sich ihr Nettogehalt ab Januar 2014 verringert, da die Sozialversicherungspflicht für die o.g. Bestandteile der Gehälter natürlich auch den Anteil des Arbeitnehmers betrifft. Konkret bedeutet dies, dass z.B. Angestellte der Hotelgewerbes oder der Baubranche ca. 6 € netto weniger ausgezahlt bekommen.
Auf der anderen Seite jedoch steigt aber auch die Bemessungsgrenze der Sozialversicherungsabgaben, wodurch sich eine spätere Sozialleistung (Arbeitslosengeld, Rente etc.) erhöht.

Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge auch für Selbständige

Diejenigen Selbständigen, welche ihrer Tätigkeit als Gesellschafter einer S.L. nachgehen, werden ebenfalls höhere Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben, ebenso wie deren als Selbständige in der Firma arbeitenden Familienangehörigen oder diejenigen Selbständigen, welche im Jahr 2013 zehn Angestellte hatten. Lagen die Sozialversicherungsabgaben bisher bei 261 €, so sind ab Januar 316 € zu zahlen.

Zusammenfassung

Arbeitgeberverbände kritisieren heftig diese Mehrbelastung durch gestiegene Sozialversicherungsbeiträge. Nichts desto trotz scheint die Notwendigkeit gross, kurzfristig Geld in die Sozialkassen spülen zu müssen.
Bleibt zu hoffen, dass dadurch die Neueinstellung von Mitarbeitern nicht einen erneuten Dämpfer erfährt. Sicherlich werden die Fahrtkostenpauschalen nach und nach aus den Tarifverträgen verschwinden, waren sie doch seinerseits eingeführt worden als Möglichkeit, dem Mitarbeiter Zuwendungen zukommen zu lassen ohne dass diese die Lohnnebenkosten erhöhten. Dadurch dass diese Zuwendungen nun sozialversicherungspflichtig geworden sind, verlieren diese nun jedoch ihre Funktion.

Tarifverhandlungen werden angesichts der gestiegenen Lohnnebenkosten in Zukunft sicherlich schwieriger werden. Arbeitgeber werden weiter steigende Kosten vermeiden wollen, wohingegen Arbeitnehmervertreter sicherlich nicht bereit sind bereits konsolidierte Rechte einzubüssen.

Es wurden bereits weitere Neuerungen im Bereich des Arbeitsrecht angekündigt, wir werden weiterhin darüber berichten.