Es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, dass diese Vorstellung, mit der viele Menschen in unsere Kanzlei kommen, leider nicht der Realität entspricht.
Ziel des Kindesunterhalts im Falle einer Scheidung oder Trennung der Eltern ist nicht nur die Befriedigung grundlegenden Bedürfnisse der Kinder, sondern darüber hinaus soll durch den Unterhalt auch der Lebensstandard der Kinder, so wie sie ihn vor der Trennung der Eltern gewohnt waren, so gut wie möglich beibehalten werden.
Wenn also die wirtschaftliche Situation der Eltern sehr unterschiedlich ist, kann ein Unterhaltsbetrag zugunsten der Kinder vereinbart werden, der von dem Elternteil zu zahlen ist, welcher finanziell bessergestellt ist und zwar auch dann, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.
Der in diesem Fall zu zahlende Betrag ist allerdings in der Regel geringer als derjenige, der im Falle des alleinigen Sorgerechts eines der beiden Elternteile anfallen würde.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht, bei dem die Eltern sich die gemeinsame Zeit mit dem Kind aber nicht zu 50% teilen, ebenfalls die Zahlung von Kindesunterhalt notwendig werden kann.
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