Einverständnis des Ehepartners bei Verkauf des Familienwohnsitzes notwendig

Das balearische Zivilgesetz

In Spanien gibt es je nach Region unterschiedliche Zivilrechtssysteme (Navarra, Baskenland, Galizien, Katalonien und die Balearen). Das bedeutet, dass die Balearen ein eigenes Zivilrecht haben, welches die Beziehungen zwischen den hier ansässigen Bürgern regelt.

 

Welcher ist der gesetzliche Güterstand auf den Balearen?

Auf den Balearen ist der gesetzliche Güterstand die Gütertrennung, es sei denn, es wurde vor der Eheschliessung notariell ein anderer Güterstand vereinbart. Daher sind die allermeisten Ehen auf den Balearen in Gütertrennung geschlossen.

 

Was bedeutet Gütertrennung?

Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögenswerte beider Ehepartner. Jedem Ehepartner obliegt die Verwaltung seines Vermögens und er bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während aufrechter Ehe von ihm erworbenen Vermögens. Daher kann grundsätzlich auch jeder Ehepartner frei über seine Vermögenswerte verfügen, ohne dass das Einverständnis des anderen Partners vorausgesetzt ist.

 

Was passiert bei der Veräusserung des Familienwohnsitzes, wenn nur ein Ehepartner Eigentümer ist?

Bisher konnte der Ehepartner als Eigentümer der Immobilie, die als Familienwohnsitz dient, frei über diese verfügen (veräussern, belasten, etc…..) ohne dass derjenige Ehepartner, der nicht Eigentümer war, sein Einverständnis dazu geben musste. Das hat sich nun geändert.

 

Was hast sich geändert?

Mit Einführung des Gesetztes 7/2017 vom 3. August über die Modifizierung des Güterstands der Gütertrennung ist es nun zwingend notwendig, dass beide Ehepartner ihr Einverständnis zum Verkauf der Immobilie, die als Familienwohnsitz diente, geben müssen, auch wenn nur einer der beiden Eheleute Eigentümer ist.

 

Warum?

Ziel ist, dass die Interessen der Familie gegenüber den finanziellen Interessen des Ehepartners, der alleiniger Eigentümer der Immobilie, die als Familienwohnsitz dient, besser geschützt werden.

Daher ist von nun an die Unterschrift unter den Vertrag für diese Immobilien auch von dem Ehepartner notwendig, der nicht Eigentümer der Immobilie ist.

 

Was passiert, wenn derjenige Ehepartner, der nicht Eigentümer der Immobilie war, die notarielle Urkunde über den Verkauf nicht unterschrieben hat?

In diesem Fall kann der Ehepartner innerhalb von 4 Jahren nach Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch die Annulierung des Verkaufs beantragen.

 

Welche Folgen hätte dies für den Käufer der Immobilie.

De facto keine. Grundsätzlich hat die fehlende oder fälschlich erfolgte Erkläsrung zum Familienwohnsitz keine negativen Auswirkungen auf den Käufer, sofern dieser in guten Glauben gehandelt hat. Das gilt auch für den Fall einer Klage zwischen den beiden Ehepartnern.