Kindesunterhalt ist der finanzielle Beitrag, der zwischen den Eltern im Bedarfsfall zu leisten ist. Gemäss dem spanischen Zivilgesetz umfasst der Kindesunterhalt alles, was für den Unterhalt, die Wohnung, die Kleidung, die medizinische Versorgung, die Erziehung und den Unterricht notwendig ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst der Unterhalt alle gewöhnlichen Ausgaben der minderjährigen Kinder (Schulkosten, regelmäßige Ausgaben für Arzneimittel, gewöhnliche Freizeitgestaltung, Mobiltelefon usw.).

Minderjährige Kinder haben immer ein Recht auf Unterhalt, aber sobald sie volljährig sind, haben sie dieses Recht weiterhin, wenn sie aus Gründen, die sie nicht selber verschuldet haben, finanziell nicht unabhängig sind.

Das spanische Zivilgesetz sieht vor, dass der Unterhaltspflichtige entweder Unterhalt zahlen oder die unterhaltsberechtigte Person – in diesem Fall die Kinder – in seinem eigenen Haushalt unterbringen und versorgen kann. Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils ist der nicht sorgeberechtigte Elternteil unterhaltspflichtig, da der sorgeberechtigte Elternteil Unterhalt leistet, indem er die Kinder bei sich behält. Dies bedeutet nicht, dass bei gemeinsamem Sorgerecht keine Unterhaltpflicht besteht: Wenn ein großes wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Elternteilen besteht kann festgestellt werden, dass der Elternteil, dem es finanziell besser geht, auch Unterhalt zahlen muss, um den Lebensstandard der Kinder während der Zeit, die sie bei dem Elternteil verbringen, dem der finanziell schlechter gestellt ist, auszugleichen.