Bei Nichtzahlung von Kindesunterhalt durch einen Elternteil kann der andere Elternteil über einen Rechtsanwalt eine vollstreckbare Forderung einreichen und verlangen, dass der Unterhaltspflicht nachgekommen wird und gegebenenfalls ausreichende Vermögenswerte gepfändet werden, um den Betrag der nicht gezahlten Unterhaltszahlungen sowie die Prozesskosten und die angefallenen Zinsen zu decken. 

In ähnlicher Weise und für schwerwiegendere Fälle sieht Artikel 227 des spanischen Strafgesetzes den Straftatbestand der Nichtzahlung bei Unterhaltspflicht vor. Damit eine Nichtzahlung als Straftatbestand gilt, müssen 2 aufeinander folgende Monate oder 4 nicht aufeinander folgende Monate ungezahlt sein.  Trotz der Existenz und der Regelung dieses Straftatbestands empfehlen wir stets, zivilrechtlichen Verfahren den Vorzug zu geben und strafrechtliche Verfahren den schwerwiegenderen Fällen vorzubehalten, in denen sich der säumige Elternteil seinen Verpflichtungen völlig entzieht oder die Nichtzahlung wirtschaftliche Gewalt darstellt.