Eine der häufigsten Unklarheiten in spanischen Familienrechtsangelegenheiten liegt in den Begriffen „PATRIA POTESTAD“ und „GUARDA Y CUSTODIA“ für minderjährige Kinder zumal es das genaue Äquivalent im deutschen Familienrecht nicht gibt.
Die “PATRIA POTESTAD“ ist am ehesten mit dem alten Begriff der elterlichen Gewalt identisch und beinhaltet die Rechte und die Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das spanische Zivilgesetz legt fest, dass die elterliche Gewalt von beiden Elternteilen gemeinsam oder von einem von ihnen mit Zustimmung des anderen ausgeübt wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Trennung oder Scheidung, in denen die gemeinsame Ausübung der elterlichen Gewalt am häufigsten gewährt wird, die Eltern bei jedweder bedeutenden Entscheidung das gemeinsame Kind betreffend zu einer Einigung finden müssen, d. h. kein Elternteil darf Entscheidungen von Bedeutung ohne das Wissen und die Zustimmung des anderen treffen.
Bei welchen Entscheidungen ist ein Konsens der Eltern erforderlich? Unter anderen vielen bei den folgenden Fragestellungen:
- Änderung des Wohnsitzes.
- Religiöse Fragen (Taufe, Erstkommunion, Religionsunterricht…).
- Wahl und Wechsel der Schule.
- Medizinische Behandlungen, denen sich das Kind unterziehen muss (Operationen, alternative Therapien, zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen usw.).
- Außerschulische Aktivitäten
Sollte bei dergleichen Fragen kein Konsens gefunden werden, müsste ein Familienrichter die Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen oder einen Elternteil ermächtigen, die Entscheidung allein zu treffen.
Das „GUARDA Y CUSTODIA“ hingegen bezieht sich auf die tägliche Betreuung der Kinder, ihr tägliches Leben und die Zeit, die jeder Elternteil mit ihnen verbringt. Dies kann durch nur ein Elternteil erfolgen wobei dann das andere Elternteil ein Besuchsrecht hat, oder die tägliche Betreuung wird zu gleichen Teilen zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt.
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