Bitte beachten Sie, dass auf den Balearen seit Juli 2016 die Touristen- oder auch Ökosteuer in Kraft getreten ist. Zu zahlen ist diese Steuer von Urlaubern nicht nur wenn diesein Hotels oder Pensionen übernachten sondern auch bei Anmietung von privaten Ferienhäusern- und wohnungen.
Die Steuereinnahmen sollen der Verbesserung bestehender Ferienanlagen, dem Umweltschutz sowie dem Erhalt des historischen und kulturellen Erbes der Balearen zugute kommen.
Auch wenn die Steuer faktisch von den Urlaubern zu zahlen ist, sind doch die Hoteliers und Vermieter der Ferienimmobilie verantwortlich für die Steuererhebung und Weiterleitung an die Behörden verantwortlich
Daher müssen all diejenigen Personen und Unternehmen, die zu der Erhebung der Steuern verpflichtet sind, im Monat Juli 2016 eine entsprechende Anmeldung abgeben.
Hier die wichtigsten Aspekte der neuen Regelung:
– Obwohl der Steuerzahler die Touristen sind, ist die Ferieneinrichtung dafür zuständig, die entsprechende Steuer einzunehmen und an das Finanzamt abzuführen.
– Pro Person und Nacht (Zeitfenster von 12.00 bis 12.00 des Folgetages) wird eine Übernachtungssteuer in Höhe von 1 € fällig. In Rechnung gestellt werden kann der Betrag bei An- oder Abreise bzw. während des Aufenthalts.
– Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Abgabe befreit.
– Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Steuern zu zahlen:
1) Direktbesteuerung : pro Quartal wird der tatsáchlich eingenommene Betrag an das Finanzamt abgeführt.
2) Pauschalbesteuerung: unabhängig von den tatsáchlichen Einnahmen und wird ein Pauschalbetrag einmal jährlich eingezahlt
Zweifelsohne ist letzteres, also die Pauschalbesteuerung, die weitaus unkompliziertere Variante, zumal hier wesentlich weniger formale Vorschriften eingehalten werden müssen und die jährliche Steuerzahlung eher vorhergesehen werden kann
Für weitere Informationen zu diesem Thema, einschließlich Steuerkalkulation sowie Anmeldung beim Finanzamt, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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