Verpflichtung für Steuerresidenten in Spanien über ihr weltweites Vermögen Auskunft zu geben (bereits für 2012 gültig, bei Nichterfüllung drohen drakonische Strafen)

Jedwede Person mit Steuerwohnsitz in Spanien, welche über Vermögen oder anderweitige dingliche Rechte ausserhalb Spaniens verfügt (Bankkonten, Immobilien, Versicherungen usw.) muss diese ab sofort dem spanischen Finanzamt anzeigen und zwar mit einer informativen Erklärung einzureichen zwischen Januar und März des Folgejahres. Erstmals aktuell wird dies für Residenten in Spanien bereist im ersten Quartal des kommenden [...]