COVID -19- ERSTE INTERPRETATION DES KGL. DISKRETS 11/2020 WELCHES HILFEN FÜR MIETZAHLUNGEN, DIE DAUER VON MIETVERHÄLTNISSEN REGELT.

In diesen Post geht es darum, einen ersten Interpretationsansatz der Massnahmen in Bezug auf die Vermietung von urbanem Wohnraum zu wagen, wie sie in dem kgl. Dekret RD 11/2020 vom 31. März über Hilfen in Zusammenhang mit der Pandemie festgelegt sind. Bei diesen Massnahmen geht es ausschliesslich um diejenigen Mietverhältnisse, die durch das Gesetz zur [...]