Ab dem 12. Mai 2019 sind arbeitnehmerführende Unternehmen zur täglichen Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden und Arbeitszeiten aller ihrer Teil- und Vollzeit arbeitenden Mitarbeiter verpflichtet.

Die entsprechenden Informationen sind vom Arbeitgeber mindestens 4 Jahre aufzubewahren und dem Mitarbeiter, dessen gesetzlichem Vertreter (sofern vorhanden), der Sozialversicherungsbehörde sowie der Gewerbeaufsicht auf Verlangen vorzulegen.

Ein Verstoß gegen diese neue Vorschrift wird als schwerwiegend eingestuft und mit einem Bußgeld zwischen 626 € a 6.250 € geahndet.

Um den Unternehmern die systematische Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter effizienter, moderner, wirtschaftlicher und vor mit allen gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, hat die Abteilung für digitale Medien bei DMS eine entsprechende Plattform entwickelt, die wir Ihnen hier vorstellen: www.controldelhorario.com.

Mit Hilfe dieser Plattform können Ihre Mitarbeiter entweder von ihrem PC, dem Handy oder ihrem Tablet den Beginn bzw. das Ende der Arbeitszeit registrieren. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, dies entsprechend zu kontrollieren und alle Dokumente digital aufzubereiten, sofern dies für eine Prüfung der Gewerbeaufsicht oder für andere Behörden erforderlich ist.

Unsere juristischen Dienstleistungen gehen über die reine Rechtsberatung hinaus, wir möchten Lösungen für alle arbeitsrechtlichen und juristischen Erfordernisse anbieten. Der Einsatz neuer Technologien ist dabei für uns von großer Bedeutung.

Zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren, um alle technischen oder rechtlichen Fragen zu klären bezüglich der Plattform zu klären.

Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, eine führende und innovative Kanzlei in allen, die Arbeitswelt und die neuen Technologien betreffen Bereichen zu sein.