Kann eine Immobilienagentur eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete (mehr als 4 Monate Mietdauer) anbieten, ohne dass für diese Immobilie ein Energieeffizienzzertifikat vorliegt?
Artikel 12.2. der entsprechenden Verordnung sagt klar, dass das Zertifikat über die Energieeffizienz “jedwedes Angebot, jede Werbung oder Promotion, die dem Zweck gilt, ein Gebäude oder Einheiten eines Gebäudes zu vermieten oder zu veräussern, enthalten sein muss”. Daher sollte das Etikett über die Energieeffizienz in jedem Angebot der Immobilienagentur, sei es in der Schaufensterwerbung, im Katalog oder auf der Internetseite als ein weiteres Merkmal der Immobilie angegeben sein.
Welche Sanktionen sind bei Verstoss gegen diese Verordnung zu befürchten?
Das Bewerben einer Immobilie zum Zweck des Verkaufs oder der Vermietung ohne Angabe des Energiezertifikats wird mit einer Geldbusse zwischen 300 und 600 € bestraft.
Hat allerdings derjenige, welcher gegen die Verordnung verstossen hat duch die Tatsache, dass er der Verpflichtung nicht nachgekommen ist, einen materiellen Vorteil, der in der Höhe das Bussgeld übersteigt, so kann dieses dem erzielten Vorteil angeglichen werden.
http://boe.es/boe/dias/2013/06/27/pdfs/BOE-A-2013-6938.pdf
Kann die Verantwortung an den Eigentümer weitergegeben werden ?
Prinzipiell hat derjenige, welcher gegen die Verordnung verstösst, hier also die Immobilienagentur, die Verantwortung zu tragen und dementsprechend auch das Bussgeld zu zahlen. Nichts desto trotz kann natürlich im Verkaufsauftrag zwischen der Immobilienagentur und dem Eigentümer vereinbart werden, dass der Eigentümer das eventuelle Bussgeld für die nicht erfolgte Veröffentlichung zu übernehmen hat. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Immobilienagentur zunächst einmal das Bussgeld zu zahlen haben wird, da sie die Partei ist, die prinzipiell gegen die Auflage verstossen hat. In der Folge kann dann die Immobilienagentur auf Grundlage einer entsprechenden Klausel im Verkaufsauftrag das Bussgeld vom Eigentümer zurückfordern.
Wurden bereits Bussgeldverfahren eingeleitet?
Immer dann, wenn ein neues Gesetz verabschiedet wird, gibt es eine gewisse “Schonfrist“. In jedem Fall sind es die Behörden der autonomen Regionen, die für die Einhaltung dieser Vorschrift Sorge zu tragen haben. Uns ist bekannt, dass bisher nur in Navarra Inspektionen stattfinden und entsprechende Bussgeldverfahren eingeleitet werden.
Kann man sich vor einem Bussgeldverfahren schützen in dem man eine Immobilie mit dem Hinweis „Energiezertifikat in Arbeit“ veröffentlicht?
Nein. Allerdings besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die Bussgelder in diesen Fällen geringer ausfallen.
Hinterlasse einen Kommentar