Vorkaufsrecht bei Immobilien auf ländlichen Grundstücken der Balearen

(Urteil des Obersten Gerichts der Balearen // Landwirtschaftsgesetz 3/2019 vom 31. Januar)

Das Balearische Landwirtschaftsgesetz 3/2019 vom 31. Januar sieht ein Vorkaufsrecht vor, welches großen Einfluss auf die Dynamik der Immobilientransaktionen haben dürfte:

In Artikel 109 des o.g. Gesetzes heißt es:

  1. Die Inselräte fördern die Konzentration von landwirtschaftlichen Betrieben, um die Erhaltung und bessere Nutzung der landwirtschaftlichen Betriebe zu fördern und ihre Rentabilität zu steigern.
  2. Bei Verkäufen ländlicher Grundstücke mit einer Fläche von weniger als einem Hektar oder kleiner als eine Agrareinheit steht den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke ein Vorkaufsrecht zu. Wenn zwei oder mehr benachbarte Betriebe gleichzeitig das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen wollen, wird der Eigentümer des kleineren angrenzenden Grundstücks bevorzugt, und wenn beide gleich groß sind, derjenige, der das Vorkaufsrecht zuerst hat geltend machen wollen.
  3. Gemäß Artikel 27 des Gesetzes 19/1995 vom 4. Juli 1995 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und unter den darin festgelegten Bedingungen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke, die Inhaber von Vorzugsbetrieben sind, ein Vorkaufsrecht beim Verkauf eines ländlichen Grundstücks mit einer Fläche von weniger als dem Doppelten einer Agrareinheit.

Wir stellen fest, dass das Landwirtschaftsgesetz der Balearen zwei Vorkaufsrechte vorsieht: zum einen für Eigentümer von sich auf Nachbargrundstücken befindlichen und als vorrangig geltenden Betrieben, und dasjenige geregelt in Ansatz 2.

Daher erachten wir es als unbedingt notwendig, eventuell vorhandene Vorkaufsrechte vor jedweder Immobilientransaktion von ländlichen Grundstücken auf den Balearen unbedingt zu prüfen.