„Das Urteil ist sehr klar und fundiert“

Mitte Mai hat der Oberste Gerichtshof der Balearen, und somit die oberste Instanz für die Auslegung des valearischen Zivilrechts, nun bestätigt, dass auch Ausländer, die auf Mallorca ansässig sind, pactos sucesorios schließen und somit in den Genuss der damit verbundenen Steuervorteile kommen können. Anderweitig handle es sich um Diskriminierung, findet auch Miquel Mas, Anwalt bei DMS Legal in Palma.


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Miquel Àngel Mas
Rechtsanwalt