Für Residenten auf den Balearen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihren Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, bieten wir einen Rund- Um Service, der sowohl alle steuerlichen als auch rechtlichen Aspekte sowie die Abwicklung aller notwendigen Schritte umfasst.

Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Die NEUE EU- VERORDNUNG FÜR ERBSCHAFTEN bringt bedeutende Änderungen mit sich. Galt vormals das Staatsangehörigkeitsprinzip, das heisst, dass das Erbrecht des Landes zur Anwendung kam, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte, so gilt nun das Wohnsitzprinzip. Für ausländische Residenten auf den Balearen bedeutet dies, dass nun Balearisches Recht zur Abwicklung der Erbschaft herangezogen wird. Umgehen kann man dieses Wohnsitzprinzip nur, indem man testamentarisch festlegt, dass weiterhin das Staatsangehörigkeitsprinzip gelten soll.
  • Die STEUERLICHE BEHANDLUNG DER ERBSCHAFTEN wird in der EU- Verordnung nicht neu geregelt. Daher ist eine steuerliche Beratung bei der Planung von Nachlässen unabdingbar. Insbesondere muss dabei im Auge behalten werden, dass ein Urteil des Obersten EU-Gerichts aus dem Jahre 2014 inzwischen die Diskriminierung bei der Besteuerung von internationalen Erbschaften mit Beteiligung von Nicht-Residenten aufgehoben hat.

Wir beraten Sie gerne in all diesen relevanten rechtlichen Fragen (spanisches, balearisches und deutsches Erbrecht) und erstellen eine Analyse der steuerlichen Situation unter Berücksichtigung aller internationalen Aspekte. So geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand, die notwendig sind, um diese für Sie persönlich so wichtigen Entscheidungen zu Ihrem Nachlass treffen zu können.

Dabei können wir auch auf die Unterstützung anderer spanischer Experten und Kanzleien in Deutschland  zählen.