Das Jahr 2018 hat in Spanien ohne Vermögenssteuer begonnen, da diese bis zu 100 % subventioniert ist.

Zwar ist die Vermögenssteuer für 2017 zu zahlen (bis Ende Juni 2018), da das Real Decreto-Ley 3/2016, vom 2. Dezember (BOE 2016.12.03) die Subventionierung für 2017 eliminierte, selbiges Gesetz aber die Bonifizierung für 2018 vorsieht.

Es hat also zunächst den Anschein, als müsse die Vermögensteuer für 2018 (zu zahlen im Mai / Juni 2019) nicht gezahlt werden. Dennoch sollte man sich keiner Illusionen hingeben. In den vergangenen Jahren wurde die Vermögensteuer immer mal wieder abgeschafft, dann wieder ins Leben gerufen, bezuschusst oder wieder komplett erhoben. Da die Vermögensteuer auf das am 31. Dezember eines jeden Jahres vorhandene Vermögen berechnet wird, ist es durchaus denkbar, dass der Gesetzgeber kurz vor Ablauf des Jahres noch beschließt, die Steuer für 2018 doch zu erheben.

So geschehen:

  • VERMÖGENSTEUER JA: Mit Gesetz 50/1977, vom 14. November, wurde die Vermögensteuer „nur ausnahmsweise und von vorübergehender Natur“ für natürliche Personen beschlossen.

 

  • VERMÖGENSTEUER JA: Mit Gesetz 19/1991, vom 6. Juni, wird die neue Vermögensteuer beschlossen, die den außergewöhnlichen und vorübergehenden Charakter verliert.

 

  • VERMÖGRENSTEUER NEIN: Mit Gesetz 4/2008, vom 23. Dezember wird die Besteuerung des Vermögens ausgesetzt.

 

  • VERMÖGENSTEUER JA: Mit der Real Decreto-Ley 13/2011 vom 16. September, wird die Vermögenssteuer „vorübergehend“ wieder aktiviert (zunächst nur für die Jahre 2011 und 2012) um der Wirtschaftskrise so Herr werden zu können. Das heißt „in extremis“, man informierte die Spanier Ende 2011, dass man aufgrund der Krise keine andere Möglichkeit sehe, die Vermögensteuer für das selbe zu Ende gehende Jahr 2011 zu erheben.

 

Immerhin wurde der Steuerfreibetrag zum einen für den Hauptwohnsitz (auf bis zu 300.000 €) zum anderen für das weitere Vermögen (bis zu 700.000 €) im Vergleich zum Jahr 2008 erhöht. Allerdings räumte man den verschiedenen autonomen Regionen die Freiheit ein, die Vermögensteuer weitgehend selbst zu gestalten.

 

  • KEINE VERMÖGENSTEUER IN MADRID: Das Gesetz 3/2008 der autonomen Region Madrid vom 29. Dezember bonifiziert die Vermögensteuer zu 100% für seine Bewohner. Diese Bonifizierung ist aktuell in Kraft (dank Artikel 20 des konsolidierten Textes der gesetzlichen Regelungen der autonomen Region Madrid bezüglich der von der spanischen Regierung zur Erhebung überlassenen Steuerangelegenheiten und im Gesetz Decreto Legislativo 1/2010 vom 21. Oktober verabschiedet).

 

  • KEINE VERMÖGENSTEUER IN VALENCIA: Mit dem Gesetz 9/2011 der Generalitat Valenciana, vom 26. Dezember, wird die Vermögensteuer für Bewohner dieser autonomen Region zu 100% bezuschusst. Somit wir die Vermögensteuer für das Jahr 2011 in der autonomen Region Valencia nicht erhoben.

 

  • KEINE VERMÖGENSTEUER AUF DEN BALEAREN: Mit dem Balearischen Dekret 6/2011 vom 2. Dezember 2011 wird die Vermögensteuer für Bewohner dieser autonomen Region zu 100% bezuschusst. Somit wir die Vermögensteuer für das Jahr 2011 in der autonomen Region der Balearen nicht erhoben.

 

  • VERMÖGENSTEUER IN VALENCIA: Mit dem Gesetz der Generalitat Valenciana 10/2012, vom 21. Dezember, wird der 100% -Bonus für die Bewohner der besagten autonomen Region gestrichen. In den letzten Tagen des Jahres 2012 wird ihnen somit mitgeteilt, dass sie für dasselbe Jahr noch Vermögensteuer zu zahlen haben.

 

  • VERMÖGENSTEUER AUF DEN BALEAREN: Mit dem balearischen Gesetz 15/2012, vom 27. Dezember über den Haushalt für das Jahr 2013 wird der Bonus von 100% für die Bewohner dieser Region aufgehoben.. In den letzten Tagen des Jahres 2012 wird ihnen somit mitgeteilt, dass sie für dasselbe Jahr noch Vermögensteuer zu zahlen haben.

 

  • VERMÖGENSTEUER DURCH DIE JAHRE HINDURCH: Obwohl der Staat die Vermögenssteuer ursprünglich „vorübergehend“ ausschliesslich für die Jahre 2011 und 2012 wiedereingeführt hatte, wurde die Zahlungspflicht über die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016 hinduch und schliesslich 2017 Königlichen Dekret 3/2016, vom 2. Dezember immer wieder verlängert.

Während Madrid die einzige autonome Region ist, in der die Vermögensteuer weiterhin zu 100% bezuschusst wird, haben andere autonome Regionen die Ihnen von der Zentralregierung gegebenen Kompetenzen genutzt, um den Vermögensteuersatz drastisch zu erhöhen oder aber die Freibeträge deutlich zu senken.

KEINE VERMÖGENSTEUER: Interessanter Weise wurden im staatlichen Amtsblatt (BOE) vom 30. Dezember 2017 und hier insbesondere per Gesetzt Real Decreto Ley 20/2017 zahlreiche steuerliche Massnahmen verlängert bzw. beschlossen, mit keinem Wort jedoch wird die Vermögensteuer erwähnt.

Wurde dies nur vergessen- wohl kaum. Sicherlich weiss der Gesetzgeber und die Regierung, dass sie das ganze Jahr 2018 Zeit haben, um einen Beschluss über die Besteuerung von Vermögen auch für diesem Jahr zu fassen. Dazu stehen entweder das Gesetz über den Staatshaushalt für 2018, welches noch nicht verabschiedet wurde, das Gesetz über die Modifizierung der Finanzierung der autonomen Regionen (wenn es denn schussendlich verabschiedet werden sollte) oder aber ganz simpel ein königliches Gesetzdekret (Real Dekreto Ley), welches dann im staatlichen Amtsblatt am 29.Dezember 2018 veröffentlicht wird, zur Verfügung.

Wie Jaume Viñas von der Zeitung CINCO DIAS in seinem Artikel vom 3. Januar 2018 richtiger Weise anmerkt ist die Expertenkomission, die sich mit der Modifizierung der Finanzierung der autonomen Regionen beschäftigt hat und deren Bericht der spanischen Zentralregierung im vergangenen Sommer vorgelegt wurde, uneinig über den Wert und Nutzen der Vermögensteuer. Einige Experten sind der Meinung, dass diese Steuer unverzüglich abzuschaffen sei (zumal sie in der EU nur noch in Frankreich besteht und hier für 2019 abgeschafft werden soll), andere Experten wiederum vertreten die Auffassung, dass die autonomen Regionen finanziell nicht in der lage sind, auf diese Quelle der Steuereinnahmen zu verzichten. Allerdings kommen alle Experten zu dem Schluss, dass die Vermögensteuersätze und die Freibeträge für alle autonomen Regionen angeglichen werden sollte und jeder autonomen Region die Freiheit zugestanden werden sollte, die Vermögensteuer gans oder teilweise bezuschussen zu können, wenn der eigene Haushalt dies erlaubt.

Zusammenfassend muss man leider sagen, dass man den Tag nicht vor dem Abend loben sollte.

Und sollte die Vermögensteuer allen Erwartungen gemäss auch für 2018 erhoben werden, dann wird sich eine Szenerie in meiner Kanzlei auch in diesem Jahr wieder und wieder ereignen: Gut betuchte ausländische Klienten, die sich in die Insel verliebt haben und beabsichtigen, ihren Wohnsitz nach Mallorca zu verlegen und dann erfahren, welche steuerlichen Konsequenzen dies hat, werden mich fragen, welche massnahmen zu ergreifen sind, um hier einige Zeit im jahr verbringen zu können, ohne als Steuerresidenten zu gelten, und mit etwas Glück werden diese Personen dann eine Immobilie unter 700.000 € erwerben, um unter der Freibetragsgrenze der Vermögensteuer für Nicht-Residenten zu bleiben