Formular 720

Seit 2012 sind Steuerresidenten in Spanien dazu verpflichtet, dem spanischen Finanzamt gegenüber eine Erklärung über sich im Ausland befindliche Vermögenswerte wie Konten, Anlagevermögen und Immobilien, abzugeben.

Das Steuerberaterteam bei DMS Consulting ist auf jedwede Fragestellung in Zusammenhang mit dem Formular 720 spezialisiert.

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.

Contacto

DMS Consulting hat gegen diese formale Verpflichtung bei der Europäischen Kommission Klage eingereicht. Diese Klage von DMS Consulting war der Auslöser für ein aktuell anhängigen Vertragverletzungsverfahren der EU gegen Spanien wegen überproportional hoher Strafen die Spanien erhebt, sollte der Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder unzureichend nachgekommen werden.

Kontakt

Neuigkeiten bezüglich des Modells 720