-Honorar an uns zahlen Sie nur im Erfolgsfall-

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 3. September 2014 festgestelt, dass die Art der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Spanien nicht konform ist mit europäischem Recht, da die Nicht-Residenten einen wesentlich höheren Steuersatz (bis zu 34% auch bei Erbschaften und Schenkungen zwischen direkt Verwandten) zahlen als in Spanien ansässige Personen (z.B. 1% auf den Balearen).

Um diesem Urteil Rechnung zu tragen und die Diskriminierung abzuschaffen, wurde das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2015 entsprechend geändert. Nichts desto trotz besteht auch bei den Erbschaften innerhalb der letzten 4 Jahre, die mit dem o.g. hohen Sätzen besteuert wurden die Möglichkeit, eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuern zzgl. Zinsen zu beantragen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

DMS Consulting hat seit Jahren die Diskriminierung der Nicht-Residenten bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen angeprangert und diese Thematik zu einem unserer Arbeitsschwerpunkte gemacht. Daher haben wir auch bei der abschliessenden Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg am 8. Januar 2014 anwesend.

Prestigeträchtige Medien wie The Sunday Times, The Wall Street Journal, Expansión, Cinco Días, Mallorca Zeitung haben uns in diesem Kontext zitiert.

Unsere Fokussierung auf dieses Thema garantiert einen hochprofessionellen Service für unsere Klienten, der erfolgreich zu der Erstattung der zu viel gezahlten Steuern führt.

Ein Honorar an uns zahlen Sie nur im Erfolgsfall

(normalerweise 15% zzgl. Mwst. des gesamten Erstattungsbetrages). Das bedeutet für den Klienten, dass er nach Abzug dieses Honorars ca. 85% des Steuerbetrages zurückbekommt. Einige Rechenbeispiele finden Sie weiter unten.

Jedoch ist Eile geboten- das Recht auf Erstattung kann verjähren !!!

Gerne beraten wir Sie unverbindlich: info@consultingdms.com

Alejandro del Campo Zafra

Rechtsanwalt-Steuerberater

Rechenbeispiele für die Erstattung der Erbschafts- und Schenkungssteuer:

1.-Erbschaft in Höhe von 250.000 € = gezahlte Steuer: 40.560 €

Bsp. 1: Erbe ist ein direkter Verwandter des Erblassers (Ehepartner, Kind, Enkel. Beide sind Nicht-Residenten in Spanien und steuerlich ansässig in einem anderen EU-Mitgliedsland (Deutschland, Grossbritanien, etc.). Die Erbmasse enthält Güter, die sich auf den Balearen befinden (Immobilien, Bankkonten).

Bsp. 2: Der Erbe ist Resident auf den Balearen und der Erblasser ist ansässig in einem anderen EU- Mitgliedsland und die Erbmasse befindet sich auf den Balearen oder im Ausland.

In den vergangenen Jahren musste der Erbe auf eine Erbschaft in dieser Art und Höhe 40.560€ Erbschaftssteuer zahlen. Nach dem Urteil des EUGH beträgt die zu zahlende Steuer lediglich 2.575 €, daher kann der Erbe eine Erstattung in Höhe von 37.985 € zzgl. Zinsen fordern. Liegt die Zahlung der Erbschaftssteuer z.B. drei Jahre zurück, so belaufen sich die Zinsen auf 5.000 €, demzufolge beläuft sich der Gesamterstattungsbetrag auf 42.985 €.

Das Honorar von DMS Consulting für die Erstattung des o.g. Betrages liegt bei 7.800 Euros (15% + Mwst.) sodass dem Erben noch 35.185 € oder 87% des Gesamterstattungsbetrages bleiben.

2.-Erbschaft in Höhe von 500.000 € = gezahlte Steuer 110.484 €

In den vergangenen Jahren musste der Erbe auf eine Erbschaft in Höhe von 500.000 € 110.484 € Erbschaftssteuer zahlen. Nach dem Urteil des EUGH beträgt die zu zahlende Steuer lediglich 5.150 €, daher kann der Erbe eine Erstattung in Höhe von 105.334 € zzgl. Zinsen fordern. Liegt die Zahlung der Erbschaftssteuer z.B. 2 Jahre zurück, so belaufen sich die Zinsen auf ca. 10.000 €, demzufolge beläuft sich der Gesamterstattungsbetrag auf 115.334 €.

Das Honorar von DMS Consulting für die Erstattung des o.g. Betrages liegt bei 20.933 Euros (15% + Mwst.) sodass dem Erben noch 94.401 € oder 85% des Gesamterstattungsbetrages bleiben.