Hausbesetzungen können dank des neuen Organgesetzes 1/2025 nun unmittelbar gemeldet und umgehend beendet werden.

Im Januar wurde das Organgesetz 1/2025 über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des öffentlichen Justizwesens verabschiedet, das am 3. April in Kraft getreten ist. Diese Gesetzgebung bringt wichtige Neuerungen im Strafrecht mit sich, insbesondere hinsichtlich Straftaten im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Besetzung von Immobilien.

Eine der bedeutendsten Reformen ist die Änderung von Artikel 795 der Strafprozessordnung, der festlegt, unter welchen Voraussetzungen das beschleunigte Verfahren angewendet werden kann. Ab sofort werden zwei weitere Delikte in dieses vorrangige Verfahren einbezogen:

  • Hausfriedensbruch (Artikel 202 des Strafgesetzbuches)
  • Unbefugte Aneignung / „Usurpation“ (Artikel 245 des Strafgesetzbuches)

Dies stellt einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen illegale Hausbesetzungen dar, da es ein unverzügliches gerichtliches Eingreifen ermöglicht und Immobilieneigentümern die Rückerlangung ihres Besitzes innerhalb weniger Tage erlaubt.

Anzeige und Räumung innerhalb von maximal 15 Tagen

Ab dem 3. April können Eigentümer, die eine illegale Besetzung ihrer Immobilie feststellen, bei den zuständigen Behörden Anzeige erstatten. Diese haben dann höchstens 15 Tage Zeit, um die Situation zu klären. Damit entfallen die bislang oft sehr langen Wartezeiten, die sich über Jahre hinziehen konnten und Eigentümern keine effektive Abhilfe boten.

Damit das Verfahren wirksam ist, muss der Eigentümer die rechtmäßige Verfügungsgewalt über die Immobilie belegen, etwa durch:

  • Nachweise über die Zahlung der Grundsteuer (IBI) oder andere Steuerbescheide
  • Eigentumsurkunden
  • Mietverträge, falls es sich um vermietete Immobilien handelt

Stellt das Gericht fest, dass die Besetzer keinen rechtlichen Grund haben, weiter in der Immobilie zu bleiben, kann umgehend eine Räumung angeordnet werden, sodass der Eigentümer den Besitz innerhalb kürzester Zeit zurückerhält.

Wie funktioniert das beschleunigte Verfahren?

Beschleunigte Verfahren sind für Straftaten vorgesehen, die auf frischer Tat begangen werden oder deren Beweislage eindeutig ist. Dank dieses Verfahrens kann ein Prozess innerhalb weniger Tage anberaumt werden. Nimmt der Angeklagte die vom Staatsanwalt vorgeschlagene Strafe an, wird umgehend ein rechtskräftiges Urteil erlassen.

Vor der jüngsten Reform wurden diese Delikte im Rahmen des abgekürzten Verfahrens behandelt – dem üblichen Weg für weniger schwere Straftaten –, bei dem jedoch mehrere aufeinanderfolgende Phasen (Ermittlungen, Anklageerhebung, mündliche Verhandlung) durchlaufen werden müssen und das daher länger dauert.

Mit der neuen Regelung wird das Justizsystem effizienter und agiler, und Eigentümer sehen ihr Schutzbedürfnis in Fällen unbefugter Besetzungen endlich anerkannt.