Achtung: Betrug an der Sozialversicherung ist nun ein Straftatbestand

Ab dem 17 Januar sollte man sich besser zweimal überlegen, ob man vor Freunden und Bekannten damit “angibt” Arbeitslosengeld zu bekommen und zusätzlich “schwarz” zu arbeiten. Diese schnell dahergesagten Frasen werden ab jetzt als Geständnis einer Straftat gewertet werden können, welche mit Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren geahndet werden können oder aber, abhängig [...]