Fachgebiete – International – Besteuerung von nicht-ortsansässigen Personen
Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Steuerberater liegt ohne Zweifel auf der Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen, den so genannten Nicht-Residenten und dem internationalen Steuerrecht. Damit tragen wir der internationalen Bevölkerungsstruktur der Balearen Rechnung.
Unser Team bildet sich in diesem Gebiet ständig weiter und ist spezialisiert unter anderem in folgenden Bereichen:
- Steuererklärungen für nicht-ortsansässige Personen.
- Doppelbesteuerungsabkommen.
- übereinkommen und Verträge in steuerlicher Hinsicht mit anderen Ländern.
- jedwede andere steuerliche Verpflichtungen für nicht-ortsansässige Personen.
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Wir verfügen über ein mehrsprachiges Team welches Sie in Ihrer Sprache betreut.
Neuigkeiten
DAS NEUE BALEARISCHE ERBRECHT. 12 FRAGEN UND ANTWORTEN
1.- Ein eigenes Zivilrecht der Balearen? Das spanische Zivilgesetzbuch (Código Civil) ist nicht in allen seinen Teilen für das gesamte Staatsgebiet Spaniens anwendbar. Vielmehr gelten in bestimmten Gebieten seit Jahrhunderten verschiedene nebeneinander und gleichsam geltende Zivilrechtssysteme [...]
VORSICHT BEIM KAUF VON IMMOBILIEN AUF LÄNDLICHEN GRUNDSTÜCKEN
Vorkaufsrecht bei Immobilien auf ländlichen Grundstücken der Balearen (Urteil des Obersten Gerichts der Balearen // Landwirtschaftsgesetz 3/2019 vom 31. Januar) Das Balearische Landwirtschaftsgesetz 3/2019 vom 31. Januar sieht ein Vorkaufsrecht vor, welches großen Einfluss auf [...]