Fachgebiete – International – Besteuerung von nicht-ortsansässigen Personen
Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Steuerberater liegt ohne Zweifel auf der Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen, den so genannten Nicht-Residenten und dem internationalen Steuerrecht. Damit tragen wir der internationalen Bevölkerungsstruktur der Balearen Rechnung.
Unser Team bildet sich in diesem Gebiet ständig weiter und ist spezialisiert unter anderem in folgenden Bereichen:
- Steuererklärungen für nicht-ortsansässige Personen.
- Doppelbesteuerungsabkommen.
- übereinkommen und Verträge in steuerlicher Hinsicht mit anderen Ländern.
- jedwede andere steuerliche Verpflichtungen für nicht-ortsansässige Personen.
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Wir verfügen über ein mehrsprachiges Team welches Sie in Ihrer Sprache betreut.
Neuigkeiten
Gemeinsames Sorgerecht: Kriterien des Obersten Gerichtshofs für das Wohl des Kindes.
Obwohl sich das gemeinsame Sorgerecht als allgemeine Regel durchgesetzt hat, weil es die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen erleichtert, ist die Umsetzung nicht automatisch, da bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nicht nur eine [...]
Das neue Verfahren für sog. “Entmündigungen”
Ab September 2021 gibt es in unserem Rechtssystem aufgrund des Gesetzes 8/2021 keine "Entmündigung" mehr, da wir uns endlich an das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der diesem Übereinkommen zu [...]