Fachgebiete – International – Besteuerung von nicht-ortsansässigen Personen
Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Steuerberater liegt ohne Zweifel auf der Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen, den so genannten Nicht-Residenten und dem internationalen Steuerrecht. Damit tragen wir der internationalen Bevölkerungsstruktur der Balearen Rechnung.
Unser Team bildet sich in diesem Gebiet ständig weiter und ist spezialisiert unter anderem in folgenden Bereichen:
- Steuererklärungen für nicht-ortsansässige Personen.
- Doppelbesteuerungsabkommen.
- übereinkommen und Verträge in steuerlicher Hinsicht mit anderen Ländern.
- jedwede andere steuerliche Verpflichtungen für nicht-ortsansässige Personen.
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Wir verfügen über ein mehrsprachiges Team welches Sie in Ihrer Sprache betreut.
Neuigkeiten
Vermeidung von Geldwäsche: Neue Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister (vor dem 03. September 2019)
El Real Decreto-Ley 11/2018 ha reformado la Ley 10/2018 de 28 de abril, de Prevención del blanqueo de capitales y de financiación de terrorismo. Das königliche Dekret Nr. 11/2018 hat das Gesetz 10/2018 vom 28. [...]
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BEI DER VERÄUSSERUNG EINER IMMOBILIE BENÖTIGT
Heutzutage ist der Prozess des Verkaufs einer Immobilie wesentlich komplexer als man zunächst annehmen könnte. Diejenigen Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Immobilie zu verkaufen, sollten daher die folgenden Unterlagen/Dokumente bereithalten: Grundbuchauszug [...]