Fachgebiete – International – Besteuerung von nicht-ortsansässigen Personen
Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Steuerberater liegt ohne Zweifel auf der Besteuerung von nicht- ortsansässigen Personen, den so genannten Nicht-Residenten und dem internationalen Steuerrecht. Damit tragen wir der internationalen Bevölkerungsstruktur der Balearen Rechnung.
Unser Team bildet sich in diesem Gebiet ständig weiter und ist spezialisiert unter anderem in folgenden Bereichen:
- Steuererklärungen für nicht-ortsansässige Personen.
- Doppelbesteuerungsabkommen.
- übereinkommen und Verträge in steuerlicher Hinsicht mit anderen Ländern.
- jedwede andere steuerliche Verpflichtungen für nicht-ortsansässige Personen.
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Wir verfügen über ein mehrsprachiges Team welches Sie in Ihrer Sprache betreut.
Neuigkeiten
HISTORISCHES URTEIL: NEUE MÖGLICHKEITEN DER NACHLASSPLANUNG FÜR AUSLÄNDER AUF DEN BALEAREN
In Bezug die Möglichkeit der Erstellung von Erbverträgen hat das Balearische Regionalgericht am 30. Dezember 2020 ein bedeutendes Urteil erlassen, nach dem auch ausländische Einwohner der Balearen diese Nachfolgevereinbarungen gemäß den Bestimmungen des Balearischen Zivilrechts [...]