Fachgebiete- Innovation und Unternehmertum – Crowdfunding
Crowdfunding
CROWDFUNDING
Das crowdfunding, oder auch Schwarmfinanzierung, ist eine neue Möglichkeit der Finanzierung welche auf dem Prinzip der Mikrozahlungen basiert. Bis vor kurzem musste man zur Finanzierung von Projekten noch auf traditionellere Formen zurückgreifen wie zum Bsp. Kredite, Subventionen oder die sog. „3 F“ (Friends, Family, Fools). Doch seit dem das Crowdfunding und die Informations- und Kommunikationstechnik ins Leben gerufen wurde, haben Personen, die ein Projekt in die Tat umsetzen oder bereits ein bestehendes weiterentwickeln wollen, die Möglichkeit, die nötigen finanziellen Mittel mit Hilfe von Internetnutzern zu bekommen, die an den Erfolg der Projekte glauben und in Form von Spenden ihren Beitrag zum Gelingen beitragen wollen.
Da es sich bei dem Crowdfunding um eine völlig neue Art der Finanzierung handelt, ist es nicht nur unverzichtbar, sowohl die neuen Technologien ständig zu aktualisieren, sondern auch die neuen Vorschriften und Gesetze dazu bis ins Detail zu kennen.
Unsere Kanzlei ist sich dieser Tatsache bewusst und verfügt über Fachkräfte mit detaillierten Kenntnissen in dieser Materie, die die Entwicklung in dieser Materie beobachten und so aktuell und fundiert beraten können:
- Beurteilung und Erstellung der Plattformen zur Finanzierung von Projekten im Sinne des Crowdfunding
- Juristische Beratung für diejenigen Projekte, die diese Art der Finanzierung erforderlich machen
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Dieses Thema spielt seit jeher bei Scheidungsverfahren und Scheidungsvereinbarungen eine Rolle, wurde aber erst seit dem Inkrafttreten des letzten Tierschutzgesetzes speziell geregelt. Was versteht man im o.g. Gesetz als Haustier? Im Prinzip fallen hierunter nur [...]