Steuerrecht
Die Steuerexperten von DMS Legal bieten Ihnen umfangreichen und auf langjähriger Erfahrung basierenden Service in allen steuerlichen Aspekten. Wir beraten und betreuen sowohl nationale als auch internationale Unternehmen und Privatpersonen.
Unser Service umfasst sowohl die Beratung als auch Veteidigung.
Im Bereich der Beratung estellen wir jedwede Steuererklärung:
- An- und Abmeldungen
- Mwst
- Körperschaftssteuer
- Ratenzahlungen
- Steuereinbehalt
- Einkommen- und Vermögensteuererklärungen
- Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Steuererklärungen auf den Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien
- Besteuerung in Spanien von Nicht- Residenten unter besonderer Berücksichtigung der anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen
- Anträge auf Steuererstattungen und Steuervorteile
- Informative Erklärungen
Auf der anderen Seite ändert sich die Steuergesetzgebung stetig. Daher legen unsere Steuerexperten ihr besonderes Augenmerk auf die Neuerungen in den Verordnungen und Gesetzen um unsere Klienten so kompetent bei jedwedem Konflikt mit der Finanzbehörde verteidigen und vertreten zu können. Dabei haben die Interessen unserer Klienten oberste Priorität, diese verteidigen wir mit Hilfe von:
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Betreuung und Beratung bei Steuerprüfungen
Kontaktieren Sie uns
Unser Team von Anwälten bietet ein breites Spektrum an juristischen Dienstleistungen. Wir betreuen Sie in Ihrer Sprache, darunter Deutsch, Englisch, Spanisch, Katalanisch.
Neuigkeiten
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BEI DER VERÄUSSERUNG EINER IMMOBILIE BENÖTIGT
Heutzutage ist der Prozess des Verkaufs einer Immobilie wesentlich komplexer als man zunächst annehmen könnte. Diejenigen Personen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Immobilie zu verkaufen, sollten daher die folgenden Unterlagen/Dokumente bereithalten: Grundbuchauszug [...]
Habemos Vermögensteuer in 2018 in Spanien- Keine Steuer wurde so oft aktiviert und deaktiviert
Das Jahr 2018 hat in Spanien ohne Vermögenssteuer begonnen, da diese bis zu 100 % subventioniert ist. Zwar ist die Vermögenssteuer für 2017 zu zahlen (bis Ende Juni 2018), da das Real Decreto-Ley 3/2016, vom [...]