STECHUHREN UND STUNDENZETTEL GEHÖREN DER VERGANGENHEIT AN- AUF CONTROLDELHORARIO.COM HAT DMS CONSULTING DIE NEUEN TECHNOLOGIEN MIT ERFAHRUNG IN ARBEITSRECHT VEREINT UM EINEN NEUEN SERVICE ZU BIETEN
Ab dem 12. Mai 2019 sind arbeitnehmerführende Unternehmen zur täglichen Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden und Arbeitszeiten aller ihrer Teil- und Vollzeit arbeitenden Mitarbeiter verpflichtet. Die entsprechenden Informationen sind vom Arbeitgeber mindestens 4 Jahre aufzubewahren und dem Mitarbeiter, dessen gesetzlichem Vertreter (sofern vorhanden), der Sozialversicherungsbehörde sowie der Gewerbeaufsicht auf Verlangen vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese neue [...]