Dad and baby in big hug.

Ausgangssituation:
Ein Vater reicht eine Scheidungsklage ein, in der er unter anderem das Sorgerecht für sich beantragt. Die Mutter ihrerseits beansprucht das Sorgerecht in Ihrer Anwort auf die Scheidungsklage für sich selber.

Entscheidung in erster und zweiter Instanz
Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz (Audiencia Provincial, gleichbedeutend mit einem Landgericht) spricht das Sorgerecht dem Vater zu. Die Mutter geht in die Revision.
Was ist bei von Familiengerichten zu treffenden Entscheidungen über Minderjährige ausschlaggebend?
Jedwedes Urteil hat auf dem Kindswohl zu basieren.

Welchen Standpunkt vertritt das Oberste Gericht?
Das Oberste Gericht steht auf dem Standpunkt, dass das geteilte Sorgerecht die beste Lösung für das minderjährige Kind darstellt. Gemäss dem Obersten Gericht soll es sich bei der Entscheidung zu einem geteilten Sorgerecht nicht nur um eine Ausnahmelösung handeln sondern, ganz im Gegenteil, das geteilte Sorgerecht sollte die angestrebte und grundsätzliche Lösung sein, da hier das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen am besten gewahrt und umgesetzt wird, auch in Krisensituationen.

Welche Kriterien sind bei der Erteilung eines geteilten Sorgerechts zu berücksichtigen und zu beurteilen?
1. Die Beziehung zwischen Elternteil und Kind und die Befähigung des jeweiligen Elternteils zur Ausübung des Sorgerechts
2. Der Wunsch der Minderjährigen
3. Die Anzahl der Kinder
4. Die Erfüllung der Pflichten des Elternteils gegenüber dem Kind
5. Der gegenseitige Respekt im Umgang miteinander
6. Die Beurteilung in den vom Gericht angeordneten Gutachten
7. Jedwedes andere Kriterium, welches den minderjährigen Kindern ein adäquates Leben ermöglicht, auch wenn dieses vollkommener war als sie noch mit beiden Eltern gemeinsam unter einem dach gelebt haben.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Obersten Gerichts?
Da es sich bei dem Urteil um eine Entscheidung nach einem Revisionsverfahren handelt, hat dieses Urteil Folgen für die zukünftige Rechtssprechung. Das heisst in der Folge, dass wenn ein Urteil eines Gericht diesem Urteil des Obersten Gerichts nicht folgt, die Möglichkeit besteht, durch die verschiedenen Instanzen hindurch bis zum Obersten Gerichtshof Revision einzulegen. Dieser Oberste Gerichtshof wird dann dem ersten oben beschriebenen Urteil folgen.
Es ist jedoch zu erwarten, dass zukünftig die Gerichte dem Urteil des Obersten Gerichtshofs folgen.

Persönliche Reflexion: über die Ineffizienz gesetzgebender Gewalt
Wir haben es hier mit einer Situation zu tun, in der die Gerichte die Ineffizienz der gesetzgebenden Gewalt ausbügeln müssen, welche bisher geprägt ist durch Trägheit und die Unfähigkeit, auf die sich wandelnden gesellschaftlichen Realitäten adäquat zu reagieren. Ähnliches haben wir bereits erlebt in Bezug auf die Hypotheken und die darin verankerten missbräuchlichen Klauseln.
Positiv ist zu bewerten, dass die Gerichte die sich ständig wandelnden neuen sozialen Gegebenheiten berücksichtigen. Dennoch sollten wir von den entsprechenden Stellen mehr Sorgfalt bei der Gesetzgebung verlangen. Es kann nicht sein und ist wenig erstrebenswert, dass die Gesetzgeber warten, bis sie die Realität einholt.