Am 17. September trat Gesetz 13/2011 in Kraft, welches die Vermögenssteuer in Spanien wieder einführt und
zwar sowohl für diejenigen, die Ihren Steuerwohnsitz in Spanien haben (sog. Residenten) aber auch für
diejenigen, die Immobilien oder anderen Besitz hier haben.
Diese Steuer, die es seit 1997 in Deutschland nicht mehr gibt, wurde in Spanien vor einigen Jahren nicht
komplett abgeschafft, sondern seit dem Jahr 2008 nicht mehr erhoben. Nun wurde diese Steuer jedoch wieder
reaktiviert, zunächst jedoch nur für die Jahre 2011 und 2012, ausserdem wurde das entsprechende Gesetz
dahingehend modifiziert, als dass nur sehr hohe Vermögen auch tatsächlich der Besteuerung unterliegen.
Auch wenn die Fristen für die Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen noch nicht feststehen, so
kann man doch davon ausgehen, dass diese für das Jahr 2011 am 30. Juni 2012 und für 2012 am 30. Juni
2013 enden. Ab 2013 dürfte die Steuer dann wieder entfallen, es sei denn, dass sich die spanische Regierung
nach den Wahlen am 20. November doch noch anders entscheidet.
Welche Auswirkungen hat die Vermögenssteuer für Deutsche mit Steuerwohnsitz in Spanien?
Autor: Alejandro del Campo Zafra
Abogado-Asesor fiscal