Die Veröffentlichungen von Fotos von Minderjährigen oder Unbekannten oder jedwede Form von Kommentaren über andere ist mittlerweile zur tagtäglichen Praxis geworden in den sozialen Netzwerken und führen immer öfter zu Urteilen wegen des Verstosses gegen das Recht am eigenen Bild, Beleidigungen oder wegen der Verletzung der Ehre.

Welche, auch rechtlichen, Risiken gehen Nutzer von sozialen Netzwerken ein?
Würden Sie ein Kleinkind nur mit Windeln bekleidet und mit einem Schild um den Hals, welches Auskunft über Alter, Namen, Adresse gibt, auf den Dorplatz stellen, damit es jeder sieht und Fotos machen kann? – WOHL KAUM!
Würden Sie sich auf eine viel befahrene Strasse stellen und laut in die Welt schreien, dass Ihr Ex ein Dieb ist? – EHER NICHT!
Würden Sie Ihr minderjähriges Kind mit Prospekten ausstatten, in denen es nur im Bikini abgelichtet ist und aus dem der Name, die Adresse, die Telefonnummer und die sexuelle Orientierung hervorgeht und die das Kind dann an Passanten auf der Strasse verteilt? – UNTER KEINEN UMSTÄNDEN!!
Nun- in den sozialen Netzwerken tun wir dies so oder so ähnlich jeden Tag oder Lassen zu, dass sich unsere minderjährigen Kinder so verhalten.
In unserem Leben 2.0 gibt es genau zwei Momente, in dem wir unkalkulierbare juristische Risiken eingehen: ersten, wenn wir uns bei den sozalen Netzwerken registrieren und deren Geschäftsbedingungen akzeptieren und zweitens, wenn wir anfangen, diese zu nutzen.
Auch wenn keiner die seitenlangen Geschäftsbdingungen durchliest, sollte mann sich doch zumindest darüber im Klaren sein, dass man duch die Akzeptanz derselben Aktionen autorisiert, von denen man oftmals nicht mal erahnt, dass sie überhaupt existieren und Dritten Einblicke in die Privatsphäre gewährt, da man dies so entsprechend akzeptiert hat.

Beim täglichen Umgang mit den sozialen Netzwerken ist noch mehr Vorsicht geboten. Fotos von anderen Personen sind grundsätzlich durch deren Persönlichkeitsrechte geschützt und dürfen ohne deren Einverständnis nicht veröffentlicht oder verbreitet wed¡rden.
ACHTUNG: wir sprechen dabei nicht nur von einem Freund oder Familienmitglied, welches auf unserem Urlaubsfoto erscheint sondern insbesondere auch von denjenigen Peronen im Hintergrund, die wir nicht kennen und die “versehenlich” auf das Foto gelangt sind.
Die haben mitunter keinerlei Interesse darán, dass durch Ihr veröffentlichtes Urlaubsfoto für jedermann ersichtlich ist, mit wem er wann und wo zu welchem Zeitpunkt war.
Einige Beispiele:
– Ein Fussballtrainer wurde zu einer Zahlung von 3.000 € verurteilt, da er in seinem Facebook- Profil ein Fotos seines Teams ohne das Einverständnis seiner minderjährigen Spieler veröffentlicht hat.
– Eine minderjährige Schülerin wurde zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, da es ein Foto einer Freundin in Unterwäsche veröffentlicht hatte. Die Eltern der Schülerin hatten ausserdem eine Strafe von 3.000 € zu zahlen.

Hier einige gut gemeinte Ratschläge:

– Veröffentlichen Sie keine Fotos von Minderjährigen ohne das Einverständnis der Eltern
– Veröffentlichen Sie keine Fotos von Personen in komprometierenden Situationen
– Wenn Sie dazu aufgefordert werden, löschen Sie Fotos von Dritten sofort
– Beachten Sie, Fotos von Ihnen sind auch dann noch im Netz verfügbar, wenn Sie Ihren account schon längst geschlossen haben. Achten Sie darauf, dass komprometierende Fotos von Ihnen negative Auswirkungen auf Ihre private oder auch berufliche Zukunft haben
– Bedenken Sie, dass Meinungen, die Sie auf Facebook veröffentlichen, in die Welt hinausgetragen werden.
– Schenken Sie der Privatsphäre-Einstellung in den sozialen Netzwerken Beachtung
– Kontrollieren und informieren Sie Ihre Kinder
– Vermeiden Sie die Veröffentlichung des vollen Namens
– ……

Auch hier gilt, Lassen Sie gesunden Menschenverstand walten und vermeiden so unnötige Risiken und unangenehme juristische Konsequenzen.