Am 03. Februar 2011 unterzeichneten der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble und seine spanische Amtskollegin Elena Salgado ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in den Bereichen Vermögens- und Einkommenssteuer.
Damit erstetzt dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen, welches in beiden Ländern noch die Ratikizierungsprozese durchlaufen muss, das bereits seit 1966 bestehende Abkommen, welches aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Spaniens überholt ist.
Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder Besitz in Spanien ergeben sich aus diesem neuen Abkommen einige Änderungen.
Autor: Alejandro del Campo Zafra
Rechtsanwalt und Steuerberater