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STEUERVORTEILE FÜR NICHT-RESIDENTEN BEI IMMOBILIENERWERB MIT HYPOTHEK // Alejandro del Campo

Februar, 17 2011

Derzeit ist es für die allermeisten Menschen, die in Spanien nicht ihren Steuerwohnsitz haben und erwägen, hier eine Immobilie zu erwerben am einfachsten und daher empfehlenswert, dies als natürliche Person zu tun und nicht über eine S.L. (Immobilien- Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

In diesem Falle nämlich ist der Vermögensgewinn der durch einen späteren Verkauf der Immobilie erzielt wird, seit Januar 2012 lediglich mit 21% (vorher 19%) zu versteuern, im Gegensatz zu dem wesentlich höheren Steuersatz von 25% bis 30% der dann anfällt, wenn der Immobilienverkauf von einer Gesellschaft abgewickelt wird.

Wenn es sich jedoch um eine Immobilie mit sehr hohem Wert handelt, würden im Todesfall des Immobilienbesitzers (eben dieser o.g. natürlichen Person) von den Erben extrem hohe Erbschaftssteuersätze zu zahlen sein, was in nicht seltenen Fällen die unangenehme Folge hat, dass diese gezwungen sind, die geerbte Immobilie zu veräussern, um so sie Erbschaftssteuer zahlen zu können.

Im Annex 1 finden Sie eine Tabelle mit den bei Nicht-Residenten anzuwendenden Erbschafts- bzw. Schenkungssteuersätzen, wobei sich diese je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben und dem eventuell bereits vorhandenen Vermögen des Erben noch wesentlich erhöhen können.

Um sowohl diese sehr hohen Erbschaftssteuersätze als auch die Vermögenssteuer (wiedereingeführt in Spanien für die Jahre 2011 und 2012) zu umgehen, kann es daher durchaus ratsam sein, dass Nicht-Residenten die Immobilie in Spanien voll oder zumindest zu einem grossen Teil finanzieren, obwohl die finanziellen Mittel zum Kauf eigentlich vorhanden wären, denn das Darlehn zum Erwerb der Immobilie reduziert die Steuersätze erheblich.

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Autor: Alejandro del Campo Zafra Rechtsanwalt - Steuerberater

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