Das Finanzamt hilft Ihnen, Ihr Eigenheim zu bezahlen -
sofern Sie es bis zum 31.12.2010 erwerben
Zögern Sie nicht, wenn Sie planen, in ein Eigenheim zu investieren - denn sollten Sie diesen Plan bis 31.12.2010 in die Tat umsetzen, so wird Ihnen das spanische Finanzamt jährlich die ein oder andere Hypothekenrate zahlen!!!
Diejenigen Personen, die bis Ende diesen Jahres eine Immobile erworben haben, welche ihr ständiger Wohnsitz ist, können bei der Einkommensteuererklärung 2010 und in den folgenden Jahren jeweils 15% der gezahlten Beträge bis zu einem Maximum von 9.015 Euro jährlich in Abzug bringen.
Beispiel: Eine Person, die eine Hypothek für Ihr Eigenheim aufnimmt mit einer Laufzeit von 25 Jahren, kann jedes Jahr maximal 1.352 Euro (15% von 9.015 €) sparen, auf die gesamte Laufzeit der Hypothek sind das 33.800 €.
Handelt es sich bei den Immobilienbesitzern um zwei Personen kann die Gesamtersparnis sogar doppelt so hoch sein- bis zu 67.000 €.
Diejenigen, die ab dem 01.01.2011 ihre Immobilie erwerben, können diesen enormen steuerlichen Vorteil nur dann noch geltend machen, sofern ihr jährliches zu deklarierendes Einkommen 24.107,20 € nicht übersteigt. Diejenigen Personen mit einem jährlich zu deklarierenden Einkommen zwischen 17.707,20 € und 24.107,20 € kommen lediglich in den Genuss einer deutlich reduzierten Vergünstigung.
Glücklicherweise kommen auch diejenigen Personen noch von dem vollen steuerlichen Vorteil profitieren, die bis zum 31.12.2010 eine noch im Bau befindliche Immobilie von einem Bauträger erwerben. Dabei reicht es jedoch nicht aus, lediglich eine Anzahlung vorzunehmen - vielmehr muss bereits ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Für Personen mit einem Bausparvertrag kann es noch wichtiger sein, ihr als Hauptwohnsitz genutztes Eigenheim bis zum 31.12.2010 zu erwerben.
Alle diejenigen Personen, deren Bausparvertrag in der Zeit vom 01.01.2008 und dem 30.12.2010 abläuft, haben Zeit, bis Ende diesen Jahres das gesparte Geld in eine Immobilie zu investieren. Sollten sie dies nämlich nicht tun, so müssen sie die bisher in Anspruch genommenen Steuerersparnisse mit Zinsen zurückzahlen- ein weiterer wichtiger Grund, bis einschliesslich 31.12.2010 eine Immobilie zu erwerben.
(Gesetz: RD 1975/2008 vom 28.11.)
Autor: Alejandro del Campo Zafra