Am 03. Februar 2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland unterzeichnet mit dem Ziel, die doppelte Besteuerung in Bezug auf die Einkommens- und Vermögenssteuer zu vermeiden. Zu seinem Inkrafttreten (voraussichtlich zum 01.Januar 2013) bedarf es der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften und ersetzt dann das bis dahin geltende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern von 1966, welches durch die wirtschaftliche Entwicklung Spaniens überholt ist. In seiner Struktur und seinem Inhalt trägt das neue Abkommen den veränderten ökonomischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Spanien und Deutschland Rechnung und orientiert sich weitestgehend an dem aktuellen Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OCDE). In seiner spanischen Fassung ist der Text des neuen Abkommens zu finden im Amtsblatt des spanischen Parlaments vom 18. März 2011, die deutsche Fassung findet sich z.B. auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Autor: Alejandro del Campo Zafra
Abogado-Asesor fiscal