Im Folgenden informieren wir Sie kurz über die Neuigkeiten im Bereich Arbeitsrecht

20/06/2017
Das Oberste Gericht hebt noch einmal die Doktrin über die Abfindung bei Entlassungen (“finiquito”) des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber hervor. Dementsprechend:

a) Bedeutet der Terminus Abfindung die Beendigung jedweden Arbeitsverhältnisses, dem dann eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgt. Ausserdem kann diese Abfindung die noch ausstehenden Gehatszahlungen enthalten und dient als Beleg über die Zahlung (bzw. den Erhalt) dieser noch ausstehenden Zahlungen.
b) hat die Abfindung dann befreiende Wirkung, wenn die Willenserklärung darin einwandfrei ausgedrückt ist und die Formulierungen jedweden Zweifel darüber ausräumen.
c) Hat die Abfindung dann auflösende Wirkung, wenn darin einwandfrei erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist. Die simple Bestätigung des Erhalts der Zahlungen reicht dazu nicht aus
d) Können Abfindungen immer Gegenstand gerichtlicher Prüfungen sein und dann die auflösenden bzw. befreiende Wirkung verlieren, wenn sie gegen geltendes Recht, soziale Normen oder gegen Rechte Dritter verstossen.

31/05/201
Kündigung ohne Angabe von Gründen: ungerechtfertigt oder ungültig?
In Anwendung des Abkommens der “International Labor Organisation”(internationale Arbeitsorganisation) hat das Arbeitsgericht eine Kündigung als nichtig erklärt, da im Kündigungsschreiben die Gründe für die Kündigung nicht ausreichend dargelegt wurden.

10/05/2017
Mobbing. Die Kündigung einer Führungskraft wegen Mobbing wird als nichtig erklärt.
Zum Datum der Kündigung war das Mobbing bereits verjährt, da die gesetzlich vorgesehenen Fristen abgelaufen waren. Daher hielt das Gericht fest, dass ausreichende Gründe für eine Kündigung einer sich im Mutterschaftsurlaub befindlichen Mitarbeiterin nicht vorliegen. Die Kündigung wurde als nichtig erklärt.

18/05/2017
Der Versicherer trägt keine zivilrechtliche Verantwortung, wenn ein Arbeitsunfall nicht innerhalb bestimmter Fristen angezeigt wird.