Erbschaftssteuer für Nicht-Residenten

In seinem bahnbrechenden Urteil vom 3. September 2014 hat der Europäische Gerichtshof festgehalten, das die bis dato gültige spanische Gesetzgebung zur Besteuerung von Erbschaften unter der Beteiligung von Nicht-Residenten nicht konform ist mit Europäischem Recht, da bei diesen Erbschaften wesentlich höhere Steuersätze zur Anwendung kamen ald bei Erbschaften zwischen Residenten.

Daher können nun all diejenigen nicht-residenten Personen, die in den letzten 4 Jahren Erbschafts- und /oder Schenkungssteuer gezahlt haben, einen Antrag auf Erstattung (zzgl. Zinsen) stellen.

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Wir bei DMS Consulting verfolgen seit Jahren diese Angelegenheit und waren in Luxemburg vor Ort, als dort im jahr 2014 die Schlussanhörung vor dem Urteilsspruch stattfand.

Aufgrund dieser jahrelangen Erfahrung verfügen wir über die notwendigen Argumente, um den Erstattungsantrag mit Erfolg einreichen zu können.

NEUIGKEITEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER BESTEUERUNG VON ERBSCHAFTEN UNTER BETEILIGUNG VON NICHT- RESIDENTEN

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